Häufige Fragen

Häufige Fragen

Wie viele Grabstätten hat ein Baum?

Ein Baum, an dem Bestattungen durchgeführt werden können, hat maximal 12 Grabstellen (Uhrzeigersinn). Wir haben die Bäume so ausgewählt, dass sie immer zu einem genügenden Abstand zueinander stehen, damit es eine klare Abgrenzung der Zugehörigkeit gibt. Aufgrund der Topographie kann es jedoch vorkommen, dass ein Baum weniger als 12 Grabstellen hat.

Ist eine Grabpflege gestattet?

Die Grabpflege ist weder erwünscht noch gestattet, um das natürliche Bild des Waldes nicht zu stören. Lediglich das Niederlegen von Blumen im Zusammenhang der Beisetzung ist erlaubt. Diese Blumen werden von uns kostenlos entfernt. Später platzierte Blumen werden von uns gebührenpflichtig entfernt.

Was passiert, wenn mein Baum abstirbt oder durch Sturm umgeweht wird?

Wenn ein Baum durch Sturm oder andere Ereignisse umgeweht wird oder durch Schädlinge abstirbt, muss dieser leider entfernt werden. Wir werden dann den Stamm und die Krone des Baumes entfernen und die Wurzelmasse roden, da sich hier Krankheiten und Pilze vermehren können. Danach werden wir an diese Stelle einen neuen Baum pflanzen.

Was ist eine Nutzungsdauer?

Die Nutzungsdauer ist die Zeit, für die Sie die Grabstelle erwerben. Sie haben hier die Wahl zwischen 20 Jahren und 99 Jahren. Nach Ende dieser Zeit haben Sie die Möglichkeit, das Nutzungsrecht für diese Grabstelle zu verlängern. Falls Sie oder Ihre Nachkommen keine Verlängerung wüschen, fällt das Nutzungsrecht wieder an den Betreiber des Friedhofs.

Was ist eine Ruhezeit?

Die Ruhezeit ist die Zeit nach einer Beisetzung, in der die Grabstelle nicht ohne behördliche Anordnung verändert werden darf. Das Grab „ruht“ also. Ausnahmen sind nur durch behördliche Anordnungen oder Wünsche der Nutzungsrechtsinhaber möglich.

Ist eine Vorsorge möglich?

Natürlich können Sie sich zu Lebzeiten Ihre Grabstelle aussuchen. Viele Menschen machen von dieser Möglichkeit Gebrauch, um ihre Angelegenheiten für ihre Familie zu regeln. Auf einer Führung stellen wir Ihnen gerne den Sternenwald vor und beantworten Ihre Fragen zu diesem Thema.

Ist nach Ablauf meiner Nutzungsdauer eine Verlängerung möglich?

Nach Ablauf des Nutzungsrechts ist eine Verlängerung möglich. Bitte sprechen Sie uns an.

Gibt es Öffnungszeiten?

Unser Sternenwald hat in diesem Sinne keine Öffnungszeiten, da Sie ihn zu jeder Zeit am Tage besuchen können. Beisetzungen können jedoch nicht zu jeder Zeit durchgeführt werden. Bei Unwettern oder Stürmen darf der Wald nicht betreten werden.

Sind Hunde erlaubt?

Da es sich immer noch um einen Wald im Sinne des Landeswaldgesetzes handelt, ist das Betreten des Waldes mit einem Hund gestattet. Der Hund muss an der Leine geführt werden, die Wege sind nicht zu verlassen und der Kot muss aufgesammelt werden.

Muss man ein Bürger von Oelixdorf sein, um sich im Sternenwald beisetzen zu lassen?

Der Sternenwald steht nicht alleine den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Oelixdorf zur Verfügung, sondern auch anderen Personen, die sich im Sternwald beisetzen lassen wollen.

Kontakt

Wenden Sie sich gerne an unsere geschulten Mitarbeiter, wenn Sie Fragen oder Wünsche haben.