Einzelgrabstelle

Einzelgrabstelle

Sie können bei der Wahl der Grabstelle zwischen sogenannten Einzelgrabstellen und Familien oder Gemeinschaftsgrabstellen auswählen. Bei einer Einzelgrabstelle erwerben Sie das Nutzungsrecht für eine Grabstelle. Sie haben weiterhin die Wahl zwischen einer Nutzungsdauer von 20 Jahren oder 99 Jahren. Wir möchten Sie aber an dieser Stelle darauf hinweisen, dass der Erwerb in einer Vorsorge nur mit einer Nutzungsdauer von 99 Jahren möglich ist. Wenn Sie das Nutzungsrecht für mehrere nebeneinander liegende Grabstellen erwerben, gewähren wir Ihnen einen Nachlass. Weitere Informationen finden Sie in unserer Gebührenordnung.

Bitte sprechen Sie unser geschultes Personal während der Führung an, wenn Sie Fragen bezüglich einer Einzelgrabstelle oder einer Familiengrabstelle haben, denn Sie können diese Merkmale nicht anhand des Baumes unterscheiden.

Kontakt

Wenden Sie sich gerne an unsere geschulten Mitarbeiter, wenn Sie Fragen oder Wünsche haben.