Einzelgrabstelle
Einzelgrabstelle
Sie können bei der Wahl der Grabstelle zwischen sogenannten Einzelgrabstellen und Familien oder
Gemeinschaftsgrabstellen auswählen. Bei einer Einzelgrabstelle erwerben Sie das Nutzungsrecht für
eine Grabstelle. Sie haben weiterhin die Wahl zwischen einer Nutzungsdauer von 20 Jahren oder 99
Jahren. Wir möchten Sie aber an dieser Stelle darauf hinweisen, dass der Erwerb in einer Vorsorge
nur mit einer Nutzungsdauer von 99 Jahren möglich ist. Wenn Sie das Nutzungsrecht für mehrere
nebeneinander liegende Grabstellen erwerben, gewähren wir Ihnen einen Nachlass. Weitere
Informationen finden Sie in unserer Gebührenordnung.
Bitte sprechen Sie unser geschultes Personal während der Führung an, wenn Sie Fragen bezüglich einer
Einzelgrabstelle oder einer Familiengrabstelle haben, denn Sie können diese Merkmale nicht anhand
des Baumes unterscheiden.