Familien- / Gemeinschaftsgrabstelle
Familien- / Gemeinschaftsgrabstelle
Sie können bei der Wahl der Grabstelle zwischen sogenannten Einzelgrabstellen und Familien oder
Gemeinschaftsgrabstellen auswählen. Wenn Sie das Nutzungsrecht für eine Gemeinschaftsgrabstelle oder
Familiengrabstelle erwerben, erwerben Sie das Nutzungsrecht für alle Grabstellen an diesem Baum (bis
maximal 12 Grabstellen). Das Nutzungsrecht für eine solche Grabstelle ist immer 99 Jahre und der
Nutzungsrechtsinhaber kann entscheiden, wann eine Grabstelle genutzt werden soll.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Gebührenordnung.
Bitte sprechen Sie unser geschultes Personal während der Führung an, wenn Sie Fragen bezüglich einer
Einzelgrabstelle oder einer Familiengrabstelle haben, denn Sie können diese Merkmale nicht anhand
des Baumes unterscheiden.