Familien- / Gemeinschaftsgrabstelle

Familien- / Gemeinschaftsgrabstelle

Sie können bei der Wahl der Grabstelle zwischen sogenannten Einzelgrabstellen und Familien oder Gemeinschaftsgrabstellen auswählen. Wenn Sie das Nutzungsrecht für eine Gemeinschaftsgrabstelle oder Familiengrabstelle erwerben, erwerben Sie das Nutzungsrecht für alle Grabstellen an diesem Baum (bis maximal 12 Grabstellen). Das Nutzungsrecht für eine solche Grabstelle ist immer 99 Jahre und der Nutzungsrechtsinhaber kann entscheiden, wann eine Grabstelle genutzt werden soll. Weitere Informationen finden Sie in unserer Gebührenordnung.

Bitte sprechen Sie unser geschultes Personal während der Führung an, wenn Sie Fragen bezüglich einer Einzelgrabstelle oder einer Familiengrabstelle haben, denn Sie können diese Merkmale nicht anhand des Baumes unterscheiden.

Kontakt

Wenden Sie sich gerne an unsere geschulten Mitarbeiter, wenn Sie Fragen oder Wünsche haben.